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   BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06   

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https://dejure.org/2006,13830
BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06 (https://dejure.org/2006,13830)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2006 - 4 B 48.06 (https://dejure.org/2006,13830)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2006 - 4 B 48.06 (https://dejure.org/2006,13830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Frage nach der Vereinbarkeit der Auslegung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes durch das Berufungsgericht mit Art. 14 GG als klärungsbedürftige Rechtssache; Frage nach dem Umfang und der zu berücksichtigenden Kriterien ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06
    Der Gesetzgeber hat dabei insbesondere den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 1 BvL 7/91 BVerfGE 100, 226 ).
  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06
    Diese zu überprüfen, ist nicht Aufgabe des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1994 BVerwG 4 B 266.94 NVwZ 1995, 601).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 04.07.2006 - 4 B 48.06
    Im Übrigen kann allein aus dem Schweigen der Urteilsgründe zu Einzelheiten des Parteivortrags noch nicht der Schluss gezogen werden, das Gericht habe das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 BVerwG 9 B 797.98 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4).
  • VG Halle, 03.11.2009 - 2 B 293/09

    Verdichtung einer allgemeinen Erschließungspflicht zu einer aktuellen

    Wendet sich eine Gemeinde - wie hier - gegen eine ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB ersetzende Genehmigung, kann sich die nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erforderliche Verletzung in eigenen Rechten aus einer Verletzung ihrer Planungshoheit ergeben, nicht aber aus einem Widerspruch zu den in §§ 31 und 33 bis 35 BauGB genannten Zulässigkeitskriterien, auch wenn sich hierauf ihr nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliches Einvernehmen bezieht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.05.2007 - 2 M 89/07 - a.A.: Nds. OVG, Urt. v. 10.01.2008 - 12 LB 22/07 -, [...]; OVG BerlinBrandenburg, Beschl. v. 29.11.2005 - 2 S 115.05 -, BauR 2006, 1100); denn § 36 BauGB begründet hinsichtlich der materiellen Planungshoheit keine Rechte, sondern setzt sie vielmehr voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006 - 4 B 48/06 -, BauR 2006, 815 [BVerwG 10.01.2006 - 4 B 48/05]; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 19.10.2006 - 3 M 63/06 - BauR 2007, 515; Hess. VGH, Beschlüsse vom 15.11.2006 - 3 UZ 634/06 -, und vom 27.09.2004 - 2 TG 1630/04 -, jeweils [...]).

    Wenn eine Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde zu verneinen ist, kann diese sich daher auch nicht mit Erfolg gegen die Ersetzung des Einvernehmens wenden (BVerwG, Beschl. v. 10.01.2006, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 17.11.2006 - L 4 B 817/06

    Festlegung des zeitlichen Umfangs der täglichen häuslichen Krankenpflege im Fall

    Unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre; eine derartige Situation ist bei dem permanent beatmungspflichtigen Antragsteller gegeben (vgl. Senatsbeschluss vom 16.02.2006 L 4 B 48/06 KR ER).
  • LSG Bayern, 14.01.2010 - L 4 KR 10/08

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Übernahme der Behandlungspflege

    Nachdem das SG zunächst mit Beschluss vom 02.12.2005 den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen hatte, verpflichtete der erkennende Senat mit Beschluss vom 16.02.2006 die Kasse zur Übernahme der Kosten häuslicher Krankenpflege im Umfang von täglich 24 Stunden ab dem 01.01.2006 (AZ: L 4 B 48/06 KR ER ).
  • LSG Bayern, 28.08.2006 - L 4 B 588/06

    Streit um die Gewährung häuslicher Krankenpflege; Ärztliche Verordnung von

    Zusätzlich weist der Senat auf seine früheren Entscheidungen, die vorläufige Verpflichtung zur Übernahme von häuslicher Krankenpflege für 24 Stunden (Beschluss vom 16.02.2006, L 4 B 48/06 KR ER) und 20 Stunden täglich betreffend (Beschluss vom 08.07.2005, L 4 B 225/05 KR ER) hin.
  • SG Frankfurt/Main, 18.12.2009 - S 18 KR 572/09

    Krankenversicherung - Kostenübernahme der häuslichen Krankenpflege in vollem

    Unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ist vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre; eine derartige Situation ist bei dem permanent beatmungspflichtigen Antragsteller gegeben (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 16.02.2006, Az. L 4 B 48/06 KR ER).
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